10.1 Speiseröhrenkrankheiten
Traktionsdivertikel
je nach Größe und Beschwerden
Pulsionsdivertikel
ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je
nach Größe und Beschwerden.
mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je
nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand
Funktionelle Stenosen der Speiseröhre (Ösophagospasmus, Achalasie)
ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme
Pulsionsdivertikel
mit deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme
mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und
Ernährungszustandes, häufige Aspiration
50-70
Auswirkungen auf Nachbarorgane (z.B. durch Aspiration) sind
zusätzlich zu bewerten.
Organische Stenose der Speiseröhre
(z.B. angeboren, nach Laugenverätzung, Narbenstenose, peptische Striktur)
ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je
nach Größe und Beschwerden
Pulsionsdivertikel
mit deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach
Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer)
mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und
Ernährungszustandes.
50-70
Auswirkungen auf Nachbarorgane (z.B. durch Aspiration) sind
zusätzlich zu bewerten.
Refluxkrankheit der Speiseröhre
mit anhaltenden Refluxbeschwerden je nach Ausmaß
10-30
Auswirkungen auf Nachbarorgane sind zusätzlich zu
bewerten.
Nach Entfernung eines malignen Speiseröhrentumors ist in den
ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. GdS
während dieser Zeit
je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes..)
80-100
Speiseröhrenersatz
Der GdS ist nach den Auswirkungen (z.B. Schluckstörungen,
Reflux, Narben) jedoch nicht unter 20 zu bewerten.
10.2 Magen- und Darmkrankheiten
Bei organischen und funktionellen Krankheiten des Magen-Darmkanals ist der
GdS nach dem Grad der Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, der Schwere
der Organstörung und nach der Notwendigkeit besonderer Diätkost zu beurteilen.
Bei allergisch bedingten Krankheiten ist auch die Vermeidbarkeit der Allergene von
Bedeutung.
10.2.1 Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwürsleiden
(chronisch rezidivierende Geschwüre, Intervallbeschwerden)
mit Rezidiven in Abständen von zwei bis drei Jahren
mit häufigeren Rezidiven und Beeinträchtigung des
Ernährungs- und Kräftezustandes..
mit erheblichen Komplikationen (z.B. Magenausgangsstenose)
und andauernder erheblicher Minderung des Ernährungs- und
Kräftezustandes.
Nach einer selektiven proximalen Vagotomie kommt ein GdS nur in Betracht,
wenn postoperative Darmstörungen oder noch Auswirkungen des Grundleidens
vorliegen.
Chronische Gastritis (histologisch gesicherte Veränderung
der Magenschleimhaut)
Reizmagen (funktionelle Dyspepsie)
Teilentfernung des Magens, Gastroenterostomie
mit guter Funktion, je nach Beschwerden
mit anhaltenden Beschwerden (z.B. Dumping-Syndrom,
rezidivierendes Ulcus jejuni pepticum)
Totalentfernung des Magens
ohne Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes
je nach Beschwerden
bei Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes
und/oder Komplikationen (z.B. Dumping-Syndrom)
Nach Entfernung eines malignen Magentumors ist eine Heilungsbewährung
abzuwarten.
GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung eines Magenfrühkarzinoms
GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
nach Entfernung aller anderen malignen Magentumoren je
nach Stadium und Auswirkung auf den Allgemeinzustand
10.2.2 Chronische Darmstörungen (irritabler Darm, Divertikulose,
Divertikulitis, Darmteilresektion)
ohne wesentliche Beschwerden und Auswirkungen
mit häufigeren Rezidiven und Beeinträchtigung des
Ernährungs- und Kräftezustandes..
mit stärkeren und häufig rezidivierenden oder anhaltenden
Symptomen (z.B. Durchfälle, Spasmen)
mit erheblicher Minderung des Kräfte- und Ernährungszustandes
Angeborene Motilitätsstörungen des Darmes (z.B. Hirschsprung-
Krankheit, neuronale Dysplasie)
ohne wesentliche Gedeih- und Entwicklungsstörung
mit geringer Gedeih- und Entwicklungsstörung
mit mittelgradiger Gedeih- und Entwicklungsstörung
GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung eines Magenfrühkarzinoms
mit schwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung
Kurzdarmsyndrom im Kindesalter
mit mittelschwerer Gedeih- und Entwicklungsstörungg
mit schwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung
(z.B. Notwendigkeit künstlicher Ernährung)
Colitis ulcerosa, Crohn-Krankheit (Enteritis regionalis)
mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder
geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes,
selten Durchfälle)
mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende oder
länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere
Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes,
häufiger Durchfälle)
mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende
erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des
Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige, tägliche, auch nächtliche
Durchfälle)
mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende
schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte- und
Ernährungszustandes, ausgeprägte Anämie)
Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z.B. Kurzdarmsyndrom,
Stomakomplikationen), extraintestinale Manifestationen (z.B. Arthritiden), bei
Kindern auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen, sind zusätzlich zu
bewerten.
Zöliakie, Sprue
ohne wesentliche Folgeerscheinungen unter diätetischer
Therapie
20
bei andauerndem, ungenügendem Ansprechen auf glutenfreie Kost (selten)
sind – je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands –
höhere Werte angemessen.
Nach Entfernung maligner Darmtumoren
ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung eines malignen Darmtumors im Stadium (T1 bis T2)
N0 M0 oder von lokalisierten Darmkarzinoiden
mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend
angelegt)
GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
nach Entfernung anderer maligner Darmtumoren
mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt)
uuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuu
mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende
schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte- und
Ernährungszustandes, ausgeprägte Anämie)
Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z.B. Kurzdarmsyndrom,
Stomakomplikationen), extraintestinale Manifestationen (z.B. Arthritiden), bei
Kindern auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen, sind zusätzlich zu
bewerten.
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